Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Grabsteine

Grabsteine sind das dominierende Element auf jedem Friedhof und in der Regel fester Bestandteil einer Grabstätte. Diese werden am Kopfende des Grabes aufgestellt und geben in erster Linie Auskunft darüber, wer an dem jeweiligen Platz begraben wurde. Bei einem Friedhofsbesuch zeigt sich aber die enorme Gestaltungsvielfalt, die im Bereich Grabsteine existiert. Obwohl die Steine alle den gleichen Zweck erfüllen, unterscheiden sie sich maßgeblich und sind stets Unikate.

Verschiedene Formen, unterschiedliche Materialien und eine individuelle Inschrift werden von weiteren Gestaltungselementen, wie zum Beispiel Symbolen oder Ornamenten, ergänzt, sodass jeder Grabstein absolut einzigartig ist und die Persönlichkeit des Verstorbenen zumindest in gewisser Hinsicht widerspiegelt. Durch diese vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich ein Grabstein an die individuellen Wünsche und Vorstellungen anpassen. So muss man diesbezüglich nicht zwingend auf die klassischen Formen, wie zum Beispiel Reihensteine oder Liegesteine zurückgreifen, sondern kann den gewünschten Grabstein auch von einem Steinmetz seiner Wahl individuell anfertigen lassen. Auf diese Art und Weise sind auch extravagantere Grabsteine problemlos möglich.

Im Zuge dessen darf man aber nicht vergessen, dass die örtliche Friedhofsordnung die Gestaltungsfreiheit mitunter massiv einschränken kann. Diese Vorschriften stammen in der Regel von der Kirche oder der betreffenden Kommune und geben vor, wie ein Grabstein auszusehen hat. Natürlich wird durch die Friedhofsordnung die Gestaltung nicht ins letzte Detail vorgegeben, aber gewisse Regeln existieren hierbei durchaus. So kann die Friedhofsordnung Vorgaben bezüglich der Grabstein-Farbe oder dessen Oberflächenbearbeitung beinhalten. Außerdem wird im Zuge dessen oftmals vorgegeben, ob die Inschrift eingraviert werden oder aus aufgesetzten Buchstaben bestehen soll.

Im Bereich der Grabsteine existiert demnach eine enorme Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten, von der man in der Regel jedoch nicht Gebrauch machen kann. Jeder Friedhof hat seine ganz eigene Ordnung, sodass der Grabstein nicht vollkommen frei gestaltet werden kann, sondern der Friedhofsordnung entsprechend angefertigt werden muss. Wer diese Einschränkungen nicht hinnehmen möchte, da es ein etwas mehr ausgefallener Grabstein sein soll, hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Gestaltungsfeld zu wählen. Viele Friedhöfe stellen hierfür bestimmte Flächen zur Verfügung, wo frei gestaltete Grabsteine erlaubt sind.

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