Viele Menschen nutzen heute auch schon das Internet als Arbeitsplatz. Durch die nationale und internationale Vernetzung wird die Chance auch wesentlich erleichtert. In Zukunft werden durch diese Möglichkeit auch viele Home - Arbeitsplätze entstehen. Viele Arbeitnehmer begrüßen diese Entwicklung. Durch den heute entstehenden Egoismus werden zwischenmenschliche Beziehungen auch unter Kollegen oft sehr erschwert.
Das Internet ist auch an modernen Büroarbeitsplätzen zur Recherche nicht mehr wegzudenken. Die modernen Internetnutzer wissen sehr wohl die Spreu vom Weizen zu trennen.
Mit dem Internet am Arbeitsplatz beschäftigen sich auch schon einige Arbeitsgerichte
Die Bundesarbeitsgerichte werden eingeschaltet, wenn das Internet am Arbeitsplatz privat genutzt wird. Dies stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, denn keinesfalls ist es gestattet, erhebliche Datenmengen herunterzuladen für private Zwecke. Zudem besteht die Gefahr, dass betriebliche Datensysteme durch Viren beschädigt werden.
Ganz gravierend wird die Verfehlung, wenn Rufschädigende Daten eingesehen oder heruntergeladen werden. Eine Rückverfolgung der Aktivitäten eines Mitarbeiters ist ganz leicht möglich. Deshalb sollte sich jeder Mitarbeiter hüten, strafbare oder pornografische Darstellungen am Arbeitsplatz einzusehen.
Die private Nutzung des Internets ist bei den meisten Arbeitgebern auch untersagt. Eine grundsätzliche Erlaubnis erstreckt sich meist nur auf die Nutzung aus Firmenbedingten Gründen. Grundsätzlich müsste auch jedem Arbeitnehmer klar sein, dass die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz das Erbringen der vertraglichen Leistungen doch ganz erheblich beeinträchtigt.
Arbeitsgerichte müssen natürlich im Einzelfall prüfen und beurteilen, ob die Beeinträchtigung durch die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz erheblich war oder nicht. Oft urteilen die Richter zugunsten des Arbeitnehmers, was bei einer ausgedehnten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz allerdings nur möglich ist wenn diese in die Pausenzeiten fallen.