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Baudarlehen und Fertighäuser: Worauf man achten sollte

Friday, July 23rd, 2010

Fotograf: Uwe Steinbrich

Fotograf: Uwe Steinbrich

Wer träumt nicht vom eigenen Haus, das am besten schon morgen schlüsselfertig zum Einzug bereitstehen sollte. Aber bevor es soweit ist, hat der zukünftige Bauherr eine ganze Menge Entscheidungen zu treffen. Zwei ganz wesentliche betreffen die Baufinanzierung und die Bauweise des Hauses.

Baufinanzierung

Kaum ein Bauherr kann sein Bauvorhaben komplett aus der eigenen Tasche stemmen. Die fehlende Summe kommt in der Regel von einer Bank oder einer Bausparkasse in Form eines Darlehens. Die Darlehensangebote verschiedener Banken und Bausparkassen unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich, sodass es unbedingt empfehlenswert ist, sorgfältig zu vergleichen. Einen guten Anhaltspunkt bietet dabei der Effektivzins als Kostenindikator bei der Suche nach einem günstigen Baudarlehen.

Auch hinsichtlich der Flexibilität insbesondere bei der Tilgung und in Bezug auf das Zinsrisiko, das der Darlehensnehmer trägt, unterscheiden sich die verschiedenen Darlehensangebote teilweise stark.

Beim klassischen Hypothekendarlehen beispielsweise orientiert sich der Zinssatz am Markt, sodass der Darlehensnehmer die Zinsschwankungen tragen muss und in Niedrigzinsphasen profitiert. Bei der Tilgung, die entweder über einen Bausparvertrag oder direkt erfolgt, ist der Darlehensnehmer beim Hypothekendarlehen ziemlich flexibel. Die Tilgung über einen Bausparvertrag bietet den Vorteil, dass staatliche Förderungen genutzt und die Zinslast durch Sondertilgungen gesenkt werden kann. Der Vorteil der direkten Tilgung wiederum liegt in der Planungssicherheit: Die monatliche Rate steht über die gesamte Laufzeit fest und die Restschuld verringert sich mit jeder Rate.

Beim Darlehen mit Zinsdeckelung wird für eine bestimmte Laufzeit eine Zinsobergrenze festgelegt. In Kombination mit einem Bausparvertrag kann der Darlehensnehmer im Anschluss von den garantierten, günstigen Zinsen für das Bauspardarlehen profitieren. Der große Vorteil des Darlehens mit Zinsdeckelung liegt darin, dass dem Darlehensnehmer für den vereinbarten Zeitraum die Zinssenkungen am Markt zugute kommen, er Zinserhöhungen aber nur bis zu einer festgelegten Obergrenze tragen muss. Durch Sondertilgungen kann der Darlehensnehmer die Laufzeit jederzeit verkürzen.

Das geringste Zinsrisiko verbunden mit der höchsten Planungssicherheit bietet ein Garantiedarlehen mit einer überschaubaren Gesamtlaufzeit. Die Höhe der monatlichen Rückzahlung ist bei dieser Darlehensform von der ersten bis zur letzten Rate genau festgelegt und eine Tilgung außer der Reihe kann jederzeit erfolgen.

Unabhängig von der Darlehensform ist es bei allen Baufinanzierung wichtig, die Möglichkeiten der staatlichen Förderung wie Wohn-Riester und Förderungen der KfW etc. genau zu prüfen. Wer alle Möglichkeiten für sich nutzt, bei dem trägt der Staat ein ganzes Stück zur Baufinanzierung bei.

Um wirklich keinen Cent zu verschenken, sollte sich der zukünftige Bauherr zum Thema Baufinanzierung von einem zuverlässigen, kompetenten Finanzierungs-Fachmann beraten lassen. Bei diesem Gespräch gilt es dann, den Blick nicht nur auf die aktuelle Situation und die derzeitigen Möglichkeiten des Bauherrn zu richten, sondern auch in die Zukunft. Der zukünftige Bauherr hat zu entscheiden, wie wichtig ihm eine größtmögliche Planungssicherheit ist und wie risikobereit er im Hinblick auf die Zinsentwicklung am Markt ist. Unter Umständen kann es für den zukünftigen Bauherrn besser sein, für eine größere Zinssicherheit einen etwas höheren Effektivzins in Kauf zu nehmen. Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der Möglichkeiten und Wünsche des Bauherrn durch einen Finanzierungsspezialisten kann der zukünftige Bauherr gemeinsam die für sich persönlich passende Darlehensform finden.

Bauweise

Ist die Frage der Finanzierung geklärt, so soll das Haus natürlich so schnell wie möglich fertig sein. Eine gute Lösung dafür ist die Fertigbauweise, die den Vorteil bietet, dass die Bauteile bereits vorgefertigt an die Baustelle geliefert und dort nur noch endmontiert werden. Im Vergleich zur Massivbauweise, bei der auf der Baustelle Stein auf Stein gesetzt wird, kann der Bau so viel zügiger voranschreiten.

Wie beim Massivhaus kommt es auch beim Fertighaus darauf an, den Bau sach- und fachgerecht auszuführen, um ein solides Ergebnis zu erzielen. Deshalb ist ein so genanntes Bausatzhaus, bei dem die  gesamte Montage in der Hand des Bauherrn liegt, nur dann eine gute Entscheidung, wenn der Bauherr wirklich die für den Hausbau erforderlichen Fähigkeiten besitzt oder über die nötigen Kontakte zu den entsprechenden Handwerksbetrieben verfügt.

Durch die „Muskelhypothek”, wie die Eigenleistung beim Bau auch genannt wird, kann der Bauherr theoretisch viel Geld sparen. In der Praxis jedoch kommt es ganz auf die Möglichkeiten und das Können des Bauherrn an: beides sollte er ganz realistisch einschätzen. Denn Fehler, die ihm unterlaufen, können durch die Nachbesserung durch einen Fachmann, die gegebenenfalls nötig wird, schnell zu unvorhergesehenen „Geldfressern” werden und den Bau erheblich verzögern.

Für die meisten Bauherren günstiger ist ein Ausbauhaus, bei dem der Bauherr je nach Ausbaustufe den Innenausbau teilweise oder auch komplett selbst ausführt. Durch den Dachausbau oder die Dachdämmung in Eigenregie sowie durch Fliesenarbeiten und das Verlegen von Fußbodenbelägen können die Kosten für den Hausbau beträchtlich gesenkt werden. Und schon allein dann, wenn der Bauherr die Zimmertüren selbst einsetzt, die Maler- und Tapezierarbeiten übernimmt oder den Garten selbst anlegt, macht sich das auf der Gesamtrechnung für den Hausbau bemerkbar.

Arbeiten wie Hausanschlüsse für die Elektrizität und Wasser sowie der Einbau des Schornsteins müssen jedoch bei jedem Selbstbaukonzept, ob Bausatzhaus oder Ausbauhaus, von Fachleuten übernommen werden. Selbst wenn der Bauherr es sich zutrauen würde, die Elektrik zu verlegen, so schreibt die Rechtslage vor, dass dies nur von einem Elektrotechniker eines eingetragenen Elektrofachhandwerks geleistet werden darf, der beim Anschluss an den örtlichen Energieversorger haftet.

Wer keine Zeit, Möglichkeit oder auch kein Talent hat, beim Bau seines Hauses selbst mit Hand anzulegen, der überlässt den gesamten Innenausbau dem Anbieter und übernimmt sein Haus schlüsselfertig: die sicherlich bequemste, wenn auch kostenintensivste Lösung beim Hausbau.

Um grundsätzlich beim Hausbau die Kosten auf lange Sicht zu senken, sollte jeder Bauherr auf eine ökologisch nachhaltige und energiesparende Bauweise Wert legen und vielleicht sogar über ein Passivhaus nachdenken. Energiesparhäuser mit hocheffizienter Wärmedämmung, ob Fertighäuser oder Häuser in Massivbauweise, schonen die Umwelt und den Geldbeutel. Und auch beim Passivhaus, das zunächst vielleicht etwas teurer ist, rentiert sich schon ab etwa zehn Jahren im Allgemeinen der Bau und der Bauherr profitiert von den anhaltenden Einsparungen.

Wer also konkret daran denkt, sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen, der sollte sowohl bei der Baufinanzierung als auch bei der Bauweise bzw. der Entscheidung für eine Ausbaustufe mit Weitblick abwägen und sich von einem Fachmann umfassend beraten lassen.

Antrag Erbschein

Saturday, July 17th, 2010

Ein wichtiger Bestandteil im deutschen Erbrecht ist der Antrag des Erbscheines. Den Antrag auf die Erbscheinserteilung muss der Erbberechtigte beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Für den Antrag ist das Nachlassgericht anzusprechen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte (§§ 72 ,73 Abs.1 FGG).

Das Erbscheinsverfahren des Nachlassgerichts

Der Antrag auf einen Erbschein wird geprüft durch den Richter, wenn eine letztwillige Verfügung vom Erblasser hinterlassen wurde (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 Rechtspflegergesetz). Sollte dies nicht der Fall sein wird ein Rechtspfleger den Antrag in der Regel prüfen.

Die Erhebungen im einzelnen Erbfall werden aufgrund des angegebenen Sachverhaltes geführt sofern hieran kein Zweifel besteht. , Die Bestimmungen des Erblassers sollten eindeutig sein, damit das Gericht keine Auslegungen bei der Prüfung vornehmen muss. Bei privatschriftlichen Testamenten könnte bei Zweifeln auch die Klärung der Testierfähigkeit von Amts wegen vorgenommen werden (§ 2358 BGB, § 12 FGG). Meist erfolgen diese Bedenken gegen die Unterzeichnung der Verfügungen bei Gericht von enterbten Verwandten. Erst nach umfangreichen Begutachtungen durch Sachverständige oder Anhörungen aus dem Umfeld des Verstorbenen (Pflegepersonal, Familie oder der Hausarzt) wäre das Gericht bereit weitere Schritte zu veranlassen. In diesem Fall werden die Beteiligten auch angehört. Beteiligte sind alle gesetzlichen Erben, die in der gesetzlichen Erbfolge bei einer Unwirksamkeit des Testaments aufgrund der Feststellungen Erben würden (§ 2360 Abs.2 BGB).

Wer stellt den Antrag auf den Erbschein, wenn keine Erben auffindbar sind?

Falls keine Erben vorhanden sind, kann das Nachlassgericht zunächst einen Nachlassverwalter einsetzen. Dieser wiederum wird die Ermittlung von unauffindbaren Erben einleiten. Er kann dies selbst tun oder einen professionellen Erbenermittler einschalten, natürlich nur dann wenn ein Vermögen vorhanden ist. Der Nachlassverwalter kann ebenfalls einen Erbschein Antrag stellen.

Sollte der Erbenermittler erfolglos bleiben, wird er in der Regel auch keine Vergütung erhalten, die kommt jedoch ganz auf die vorherige Honorarvereinbarung an. Nach den Bestimmungen der §§ 1936, 1964 BGB erbt einen erbenlosen Nachlass das jeweilige Bundesland.

Kann ich mich im Antrag auf das Testament berufen?

Ja, man soll sich sogar daran halten, denn die Erbfolge und auch die Erbquote werden durch die Anordnungen und Verfügungen des Erblassers vorgegeben. Falls kein Testament vorliegt wird dies durch das Erbrecht bestimmt.

Bei Erbengemeinschaften sind Einigungen der Erben untereinander über das Erbe oder Teile davon dann ungültig, wenn sie den Bestimmungen des Testaments widersprechen.
Ausnahme: Der Erblasser hat in seinem privatschriftlichen Testament interpretierbare Verfügungen stehen, aus denen nicht zweifelsfrei die Erbfolge und die Aufteilung des Nachlasses hervorgehen. Das Gericht begrüßt in solchen Fällen eine Einigung, denn sonst müsste es selbst die Auslegung der Anordnungen verfügen.

Antrag Erbschein – die Entscheidung des Nachlassgerichts kommt schriftlich

Sobald das Erbscheinsverfahren abgeschlossen ist, erfolgt der Bescheid des Nachlassgerichts. In aller Regel erteilt es einen Erbschein nach § 2359 BGB.
Die Erbengemeinschaft beantragt häufig einen Gemeinschaftlichen Erbschein. Der Gemeinschaftliche Erbschein enthält die Auflistung aller Miterben und ihrer Erbanteile. Falls nur ein Teil der Erben einen Antrag stellt, muss der Erbschein die Festestellung enthalten, dass die weiteren Miterben die Erbschaft ebenfalls angenommen haben (§ 2357 BGB). Ist dies nicht der Fall, verschieben sich nämlich die Erbanteile der anderen Erben und der Erbschein enthält unrichtige Angaben.

Falls die Entscheidung aufgrund fehlender Unterlagen oder sonstiger Zweifel nicht getroffen werden kann wird vom Gericht eine Nachfrist gesetzt. Ist auch danach keine zweifelsfreie endgültige Entscheidung möglich, wird oft ein Vorbescheid erlassen. Vorbescheide sind häufig auch die Ankündigung zu einer Erbscheinsart und hierzu, wie auch bei der Ablehnung wird eine Anfechtungsfrist (§ 11 Rechtspflegergesetz, § 19 FGG)bestimmt. Falls Sie gegen die Ablehnung Beschwerde einlegen, wird der Antrag auf den Erbschein durch die nächst höheren, gerichtlichen Instanzen geprüft und beschieden.

Tagesgeld

Saturday, July 17th, 2010

Worauf muss man beim Tagesgeldvergleich achten?

Der Tagesgeldvergleich im Internet dient in erster Linie dazu, herauszufinden, welche Bank die höchsten Zinsen zahlt. Aber das allein reicht nicht aus. Wer ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte, sollte auch darauf achten, eine Bank zu wählen, die den Kunden die Zinsen ab dem ersten Euro zahlt.

Manche Banken verlangen eine Mindestanlage von 5.000 Euro und erst dann wird der beworbene Zins gezahlt, sobald sich der Betrag dann unter 5.000 Euro verringert, sind die Zinsen niedriger oder es findet gar keine Verzinsung statt.

Ein weiterer Aspekt ist das Intervall der Zinsausschüttung, das eine Rolle spielt, hier sind Banken, die Zinsen monatlich oder quartalsweise zahlen zu bevorzugen, bei gleichem Zinsangebot, weil der Sparer dann auch noch vom Zinseszinseffekt profitieren kann, wenn er die gezahlten Zinsen im Folgezeitraum jeweils mitverzinsen lässt.

Wichtig ist auch darauf zu achten, wie hoch die Beträge sind, die über die Einlagensicherung abgesichert sind. Gerade wenn der Anleger sich mit der Absicht trägt, größere Beträge in Form von Tagesgeld anzulegen. Seit Juli gelten einheitlich 50.000 Euro als sicher - auch im europäischen Raum. Grundsätzlich ist davon abzuraten - die Bankenpleiten haben es gezeigt, mehr Geld in Form von Tagesgeld anzulegen, als über die Einlagensicherung abgesichert wird, das könnte bei einer Pleite der Bank verloren sein.

Die Wirtschaft Norwegens

Tuesday, July 13th, 2010

Von andern Volkswirtschaften unterscheidet sich die norwegische Volkswirtschaft.
Norwegen hat innerhalb einer Generation einen wirtschaftlichen Quantensprung durch die Erschließung der Öl- und Gasreserven seines Festlandsockels vollzogen.
Der siebtgrößte Ölförderer wurde aus einem der ärmeren westeuropäischen Länder. Dieses war bis dahin geprägt durch Schifffahrt und Fischfang sowie der Land- und Forstwirtschaft. Nach Arabien und Russland ist Norwegen der drittgrößte Ölexporteur mit einem hohen Leistungsbilanz und Haushaltsüberschüssen mit Vollzeitbeschäftigung. Die Phase der Industrialisierung wird übersprungen macht Norwegen damit zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Abhängig ist der Wohlstand des Landes ausschließlich von den Rohstoffen Öl, Gas, Fisch und Holz. Der Ölfonds wurde 1990 etabliert der seit 2006 den Namen Staatlicher Pensionsfonds trägt. Die Öl- und Gaswirtschaft ist der Schlüsselfaktor im Bereich der wichtigsten Wirtschaftszweige.
Sie trägt durchschnittlich je nach den Ölpreisen 30-50& zum Export bei und das BIP betrug 26%.
Die Förderungswirtschaft jedoch beschäftigt nur ca. 1,4% der Norweger.
Norwegen ist die traditionelle Schifffahrtsnation und kontrolliert die viertgrößte Handelsflotte.
Gemessen am BIP stellt die Schifffahrt für Norwegen den zweitgrößten Wirtschaftszweig dar.
Der Handelsflottenanteil lag 2004 bei annähernd 29,5 Mrd. NOK. Dies machten 7% des BIP aus.
In die sehr unterschiedlichen Branchen der traditionsreichen Fischerei sowie auch der Spitzengruppe der liegenden Fischzucht.
Mit 5,2% des Gesamtexports ist die Fischerei der dritt wichtigste Exportartikel. Sie kommt unmittelbar nach Öl/Gas und Metall.
Eine wichtige emotionale Rolle für die Bevölkerung spielt auch die Landwirtschaft obwohl sie nur noch mit 0,5% zum BIP beiträgt. Die Rate der Erwerbstätigen liegt bei noch 2,6%
Fast 7% ist der gesamte industrielle Umsatz. Dies sind 39,5 Mrd. NOK im Bereich der Holzindustrie. Diese bietet rund 6000 Arbeitsplätze.
Ausschließlich auf Elektrizität durch Wasserkraft baut sich die Energiewirtschaft auf.
Ein großes Wachstum konnte auch die Tourismusbranche in vielen Jahren verbuchen.
Die öffentliche Strukturpolitik ist sehr bedeutend für Norwegen.
Der Leitzins wurde aufgrund eines hohen Einkommensniveaus in Kombination mit niedrigen Zinsen fünfmal im Jahr jeweils um 0,25 Prozentpunkte erhöht.
Es wird sehr intensiv auf den sparsamen Gebrauch der Ressourcen geachtet.