Archive for the ‘Multimedia & Technik’ Category

Mobil im Internet mit der UMTS Flatrate

Thursday, September 3rd, 2009

Als vor einigen Jahren die UMTS-Technologie eingeführt wurde, wussten zunächst die wenigsten etwas damit anzufangen. Die meisten wussten zwar, dass UMTS es dem Nutzer ermöglicht, überall über das Mobilfunknetz ins Internet zu gehen. Aber wie das in der Praxis aussieht, konnte sich kaum jemand vorstellen.

Inzwischen wurde die Technologie wesentlich weiterentwickelt und wurde so zum Standard. Um die anfänglich enorm hohen Kosten für den Internetzugang etwas benutzerfreundlicher zu machen, wurde die UMTS Flatrate eingeführt. Dieses Tarifangebot hat UMTS schließlich salonfähig gemacht.

Wie funktioniert es?

Wenn man eine UMTS Flatrate besitzt, kann man das Mobilfunknetz nutzen, um von überall aus ins Internet zu gehen. Die meisten Menschen nutzen es in Verbindung mit einem Notebook. Dieses muss dafür entweder ein bereits integriertes UMTS Modul besitzen oder der Nutzer benötigt ein weiteres Gerät, das die Verbindung ins Internet herstellt. Dafür eignen sich ein UMTS Stick, eine UMTS-Surfbox oder eine UMTS-Karte für den Kartenslot. Wenn man kein Notebook besitzt, kann man dafür auch ein UMTS Handy verwenden.

Es gibt zwei grundsätzliche Abrechnungsvarianten, die beide extrem teuer werden können. Es kann entweder nach Zeitdauer abrechnen, für die man im Internet war, oder nach in Anspruch genommener Datenmenge. Das besondere an der UMTS Flatrate ist, dass der Inhaber unbegrenzt im Netz surfen kann. Es fällt dennoch jeden Monat derselbe Beitrag an, ohne dass Mehrkosten anfallen würden.

Der UMTS Flatrate Vertrag

Der Vertrag über eine UMTS Flatrate läuft gewöhnlich für 24 Monate. Eher selten werden die Angebote auch mit einer kürzeren Laufzeit offeriert. Eins wird jedoch bei allen Anbietern deutlich: die UMTS Flatrate lohnt sich nicht für Menschen, die das Internet unterwegs nur äußerst selten oder nur in geringem Umfang nutzen wollen. Für sie ist es einfacher und günstiger, die tatsächlichen Kosten zu bezahlen.

Die Geschwindigkeit

Wie schnell die Internetverbindung via UMTS tatsächlich ist, hängt davon ab, welche Netzqualität vorliegt. Die vier Netzbetreiber haben zwar in den letzten Jahren des Mobilfunknetz umfangreich ausgebaut, dennoch gibt es immer noch viele Gegenden, in denen die Abdeckung durchaus noch ausbaufähig ist. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, vor dem Abschluss zu überprüfen, ob ein ausreichender Empfang besteht.

In Gebieten mit einer dichten Bevölkerung wie Städten gibt es gewöhnlich keine Abdeckungsprobleme, weil das Netz dort im Normalfall bereits ausreichend ausgebaut und modernisiert wurde. Wenn das UMTS Netz gerade einmal nicht verfügbar ist, kann man sich in ein GSM-Netz umleiten lassen, so dass der Netzzugriff dennoch möglich ist. Eine weitere Alternative ist EDGE, das die Datenverbindung mit der halben Geschwindigkeit von UMTS ermöglicht.

Manche UMTS Flatrates werden als „Fair Flatrates“ angeboten. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine Drosselung. Das bedeutet, dass der User zwar nach wie vor unbeschränkt das Internet nutzen kann. Allerdings verringert sich die Übertragungsgeschwindigkeit, sobald man ein bestimmtes Datenvolumen überschritten hat. Häufig wird diese Grenze bei fünf Gigabyte gezogen. Allerdings wird durch die „Fair Flatrate“ der Monatsbeitrag nicht wirklich geringer.

Videohoster Youtube

Saturday, August 1st, 2009

Die drei ehemaligen PayPal Mitarbeiter Steve Chen, Jawed Karim und Chad Hurley gründeten am 01.05.2005 in San Bruno, Kalifornien, die Internetplattform YouTube.

Wenn man den Namen YouTube konkret übersetzt bedeutet er so viel wie „DuRöhre“. Im Deutschen wird es aber dennoch mit „du sendest“ übersetzt. Aber eben nur im übertragenen Sinne. Am 09. Oktober 2006 gab YouTube bekannt, dass es von Google für rund 1,31 Milliarden Euro in Aktien gekauft wurde. Trotz des Kaufes durch Google soll die Marke YouTube bestehen bleiben, die 67 Mitarbeiter ebenfalls. Bevor Google es im Herbst 2006 kaufte, stieg der Wert von YouTube von ca. 600 Millionen US-Dollar auf 1,31 Milliarden Dollar.

Geeignete Videos werde seit dem November 2005 auch im Breitbildformat angezeigt, die Videos auf der Internetplattform lassen sich mit dem kostenlos erhältlichen Plugin „Adobe Flash“ anschauen. Adobe Flash ist ein Produkt der Firma Adobe.

In Youtube werden täglich rund 65.000 Videos hochgeladen und 100 Millionen Clips angesehen, so lautet der Stand von Oktober 2006. Wenn ein Nutzer ein Video „beanstandet“, da es gegen die Regeln verstößt oder unsittliche Handlung enthält wird es von den Mitarbeitern geprüft und eventuell entfernt. Voraussetzung für eine Entfernung ist der Verstoß gegen die „Knigge“ und/oder die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung).

Schon seit einiger Zeit beginnen die Fernsehsender sich in Videoplattformen wie YouTube einzukaufen. So zum Beispiel im August 2006: RTL ist Initiator der Community „Clipfish“.

Kurz darauf folgt „ProSiebenSat.1 Media“ mit 30% an MyVideo. Doch YouTube ist weiterhin Marktführer. Clipfish und MyVideo sind wie YouTube so genannte Videohoster.

YouTube finanziert sich durch Werbung und Investitionen. Die Werbeeinblendung ist vorerst nur bei ausgewählten Partnern vorgesehen. Bei Privatleuten soll diese noch nicht mit eingebunden werden. Im November 2005 erhielt YouTube vom Silicon-Valley-Risikokapitalgeber „Sequoia“ 3,5 Millionen US-Dollar Kapital. Im Jahr 2006, genauer gesagt im April 2006, erhielt YouTube weitere 8 Millionen US-Dollar von Sequoia.

Eine Studie, die von Hitwise durchgeführt wurde ergab, dass YouTube im März 2008 73% aller US-Videoportalseiten erreicht. Google dagegen erreichte nur 8,4%.

YouTube besitzt auch ein „Partnerprogramm“. Die Voraussetzungen für das teilnehmen am Partnerprogramm sind das regelmäßige hochladen von Originalvideos, über deren Rechte man komplett verfügen muss. Die Videos dürfen höchstens 10min Laufzeit haben und maximal 2 Gigabyte groß sein. Außerdem müssen die jeweiligen Videos von mehr als 1000 Benutzern angesehen werden. Das Partnerprogramm ist mittlerweile in den USA, Australien, Japan, Kanada, Irland, Frankreich, Deutschland und Großbritannien verfügbar.

In YouTube kann man Videos ansehen, veröffentlichen, bewerten und kommentieren.

Die Videos, die man veröffentlichen will müssen einem der vorgeschriebenen Formate entsprechen. Vorgeschrieben Formate sind AVI, MPEG, WMV oder Quicktime. Die empfohlene Videoauflösung beträgt 480×360 Pixel oder höher.

Bei der Konvertierung, die beim Hochladen automatisch passiert, werden die Videos in das „Flash-Video-Format“ (320×240pixel) bzw. das „H.264-Format“ (352×244 Pixel) umgewandelt. Für die Clips an sich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die der Partnerprogramme, also eine Laufzeit von höchstens 10min und eine Größe von maximal 2 Gigabyte.

Vor einiger Zeit war es noch mögliche länger dauernde Videos hochzuladen, dazu benötigte man einen „Director- Account“ diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht mehr. Längere Videos können nur noch von alten Director-Accounts und Premium-Partnern publiziert werden.

Seit Dezember 2008 ist es außerdem möglich Videos in HD-Qualität hochzuladen und anzusehen. Das heißt, das die Videos in einer höheren Auflösung wiedergegeben werden. Diese beträgt 1280×720 Pixel. Durch die große Gemeinschaft die sich durch die zahlreichen Nutzer gebildet hat sowie die Kommentar- und Bewertungsfunktion gewinnt YouTube stetig an Popularität dazu.

Doch auch YouTube erntet nicht nur Lob. So wird zum Beispiel kritisiert, dass das Urheberrecht oft verletzt wird, deswegen sollte man sich vorher Gedanken darüber machen was man veröffentlichen möchte. In den Geschäftsbedingungen heißt es nämlich, dass Youtube sich vorbehält hochgeladene Inhalte, also Videos, weiterzuverkaufen oder zu lizenzieren, ohne den Autor vorher fragen zu müssen.

Nach Berechnungen, die von dem US-Unternehmen Ellacoya Networks durchgeführt wurden,

ist YouTube für 10% des gesamten Internet-Datenverkehrs und 20% des http-Aufkommens verantwortlich.

Der Siegeszug der Blue-Ray Disk

Saturday, June 27th, 2009

Der Name der Blue-Ray Disc kommt aus der englischen Sprache und bedeutet „Blauer Lichtstrahl“. Der Name bezieht sich auf die Funktionsweise, wie die Disk gelesen wird und zwar über einen violetten Laser.

Für die Entwicklung der Blue-Ray Disc schlossen sich am 19.02.2002 neun Unternehmen zur Blue-ray Group zusammen. Zur Blue-ray Group gehören bekannte Unternehmen wie Panasonic, Pioneer, Philips, Sony, Thomson, LG Eletronics, Hitachi, Sharp und Samsung. Anfang 2004 schlossen sich noch zwei weitere an, die sich beteiligten wollen. Es handelte sich um Dell und Hewlett-Packard. Unter den Unternehmen traten des öfters kleine Reibereien auf, so das Hewlett Packard nach einem Jahr durch einen abgewiesenen Verbesserungsvorschlag wieder austrat.

Mittlerweile haben sich die Unternehmen, die sich noch mit der Entwicklung der Blue-Ray Disk beschäftigen auf drei Varianten für diese geeinigt. Es gibt die nur lesbare, die einmal beschreibbare und die wieder beschreibbare Version der Blue-ray Disk. Diese Disk wird mit einem tief-violetten Laser, der eine Wellenlänge von 405 mm hat, gelesen. Bei der wieder beschreibbaren Disk wird eine andere Technik verwendet, die unter den Fachleuten nur als Phase-Change-Technik bekannt ist.
Das optische Speichermedium Blue-ray Disk ist genauso groß wie eine normale CD oder DVD, aber hat bei weitem eine höhere Speicherkapazität. Man kann auf ihr bis zu 27 GB auf einer Lage speichern. Um die Speicherkapazität noch zu erhöhen, waren Unternehmen ständig mit der Entwicklung beschäftigt. So ist es einer Firma der Blue-ray Group gelungen, auf einer sechslagigen Scheibe bis zu 200 GB unterzubringen. Auf den Markt wird diese Scheibe wahrscheinlich nicht kommen, da man in erster Linie wissen wollte, ob es machbar ist.

Auch die Technik für die wieder beschreibbare Blue-ray Disk wurde weiter entwickelt um die Datentransferrate zu erhöhen. Nebenbei entstanden weitere Spezifikationen, die von Nutzen sein sollen. So ist einer der weiteren Hauptentwicklungen ein spezieller Kopierschutz, in Form einer eindeutigen Indentifikationsnummer, der die Film- und Musikindustrie vor illegalen Raubkopien schützen soll.